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Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Texte, für Bilder
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Lieferungs-
und Geschäftsbedingungen für Texte
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A.
Allgemeines
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- Mit dem Download
hat der Abnehmer die Vertragsbedingungen akzeptiert und den Text
erhalten.
- Alle Angebote,
Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
- Abweichende
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung durch SRT-Partner. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen, Rechnungen,
Abrechnungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
- Beiträge, die
digital übermittelt wurden, insbesondere durch E-Mail oder in anderer
Form der Datenfernübertragung, sind von allen Datenspeichern des
Mediums zu löschen, sofern sie nicht mit Billigung von SRT-Partner für
eine spätere Nutzung vorgehalten werden.
- Das Angebot erfolgt
unter der Voraussetzung, dass der Autor und SRT-Partner von eventuellen
presse-, straf- und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen im In- und
Ausland durch den Auftraggeber freigestellt werden.
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B.
Honorare, Zahlungsbedingungen
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- Jede Nutzung der
Texte ist honorarpflichtig. Alle Honorare verstehen sich in Euro netto
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Honorare sind vor
Verwendung zu vereinbaren, soweit nicht bereits eine längere
Geschäftsverbindung besteht. Die Honorare richten sich nach Medium
sowie Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch
den Abnehmer, legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten zugrunde.
- Die Honorare gelten
nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten
Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist
erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
- Grundlage für die
Honorarberechnung sind die beim Angebot genannten Zeichen/Zeilen, auch
bei gekürzt veröffentlichten Beiträgen, soweit nicht etwas anderes
vereinbart wurde.
- Zusätzliche
Nutzungen von Printbeiträgen im Internet oder von Internetbeiträgen im
Printbereich werden extra nach den Empfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft freie Journalisten für den Bereich Wort
vergütet. Honorarpflichtig ist auch die Nutzung von Beiträgen in
Archivsystemen/Datenbanken.
- Es wird darauf
hingewiesen, dass Honorare für Nutzungen im Internet und in
Archivsystemen/Datenbanken zeitabhängig berechnet werden. Für die
zusätzliche Nutzung auf CD-ROM gilt ein Honoraraufschlag von 10
Prozent.
- Bei unberechtigter
Verwendung oder Weitergabe unserer Texte wird vorbehaltlich weiterer
Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars fällig.
- Das Honorar ist
sogleich nach Veröffentlichung fällig, spätestens vier Wochen nach der
ausdrücklichen Annahmeerklärung. Soweit nichts anderes vereinbart
wird, tritt 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein
mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8 Prozent über dem
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
- Falls die
vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt,
kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
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C.
Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
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- Der Abnehmer erhält
stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Beitrages in
den Ausgaben des Mediums, für die er angenommen ist, es sei denn, es
ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Beiträge werden
stets begrenzt für bestimmte Nutzungsarten angeboten. Ein
Global-Buy-Out von Rechten für sämtliche Nutzungsarten erfolgt nicht.
Werden Online-Mediendiensten spezifische Nutzungsrechte eingeräumt, so
gilt dies nicht gleichzeitig für die Verwertung in anderen
Nutzungsarten (z. B. Printmedien, Rundfunk, CD-ROM) und umgekehrt.
- Das Angebot erfolgt
- im Falle des Fehlens einer ausdrücklich anderen Vereinbarung - unter
der Voraussetzung, dass sich das Medium inhaltlich in deutscher
Sprache an Personen im deutschen Sprachraum wendet. Die faktische bzw.
technische Möglichkeit, dass eigentlich nicht angesprochene, im
Ausland ansässige Personen das Medium außerhalb Deutschlands nutzen,
begründet keine weitergehende Nutzungsrechtseinräumung. Eine Nutzung
in anderen Sprachfassungen (Übersetzungen) bedarf einer gesonderten
Vereinbarung.
- Soweit sich das
Medium den Umständen nach an einen deutlich abgrenzbaren spezifischen
Personenkreis wendet (z. B. im Wesentlichen an Radsportfans oder
Kinder oder Rentner) oder Nutzerbeschränkungen vorsieht (z. B. Zugang
nur per Passwort für registrierte Nutzer), so wird im Zweifel das
Recht zur Nutzung begrenzt auf diesen Nutzerkreis eingeräumt.
- Soweit nichts
anderes vereinbart ist, muss der Abnehmer mit der vorherigen oder gleichzeitigen
Veröffentlichung des Beitrages auch in anderen Medien auch mit
gleichem Nutzerkreis rechnen.
- Ein Urhebervermerk
im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise,
dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum
jeweiligen Beitrag bestehen kann.
- Der Beitrag darf
nicht zum Vorhalten für unbestimmte zukünftige Veröffentlichungen oder
für Eigeninformationszwecke durch ein Redaktionsarchiv in ein
Datenbanksystem oder dergleichen (Fotocomposing etc.) eingespeichert
werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Eine solche Vereinbarung sieht auch Aufschläge auf das Honorar vor.
- Nutzung von
Beiträgen in Archivsystemen, Datenbanken und vergleichbaren nicht
redaktionell gestalteten Systemen: Die Nutzung von Beiträgen in
Archivsystemen wird gesondert vereinbart. Mindestens ist festzulegen:
- Der Urhebervermerk wird auch in Archivsystemen und Datenbanken
deutlich am Beitrag angebracht.
- Der Abnehmer trägt beim Betrieb von Archivsystemen oder Datenbanken
die alleinige rechtliche Verantwortung für den Daten- und
Persönlichkeitsschutz und sonstige Rechte Dritter.
Der Abnehmer stellt SRT-Partner und den Autor von allen
diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei.
- Alle Beiträge
dürfen nur redaktionell verwendet werden, es sei denn, schriftlich
wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei
Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Abnehmer ist dieser im
Innenverhältnis allein etwaigen Dritten gegenüber
schadenersatzpflichtig.
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D.
Belegexemplar
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SRT-Partner hat bei jeder
Veröffentlichung seines Beitrages Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und
wann die Veröffentlichung erfolgt ist. Außerdem muss ihm je nach Verwendung
ein Belegexemplar, eine digitale Kopie oder ein Ausdruck des veröffentlichten
Beitrags zur Verfügung gestellt werden.
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E.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
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- Für jede Verwendung
gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall
getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im übrigen stets die
Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der
Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der
Sitz von SRT Partner oder der Wohnsitz des Autors.
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Lieferungs-
und Geschäftsbedingungen für Bildmaterial
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A.
Allgemeines
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- Alle Angebote,
Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
- Abweichende
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen
wird, wird hiermit widersprochen.
- Eine Ablehnung
unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des
gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
- Reklamationen, die
den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang telefonisch und binnen einer Woche in schriftlicher Form
mitzuteilen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des
Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine
Haftung unsererseits für evtl. bereits entstandene und entstehende
Kosten ausgeschlossen.
- Der Besteller hat
bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der
Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den
Angaben des Bestellers erklärt die Agentur Ihr Einverständnis zur
Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des
Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als
nicht erteilt und die Agentur ist von Schadensersatzansprüchen Dritter
freigestellt.
- Geliefertes
Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur. Es wird ausschließlich
zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts
vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart
innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt.
- Durch die Leistung
von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren,
welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller
weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.
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B.
Honorare
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- Jede Nutzung
unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei
Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und
Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels
Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen
Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
- Honorare sind vor
Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und
Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller,
legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zugrunde.
- Die Honorare gelten
nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten
Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist
erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
- Wird ein
bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt
etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf
erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits
honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu
Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen
Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung
erteilen lassen.
- Bei unberechtigter
Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich
weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars fällig.
- Honorare werden
spätestens drei Monate nach der vom Besteller bekundeten
Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung
oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte.
- Zur
Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von
Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung
gestellt (siehe auch Rubrik C "Gebühren, Kosten"). Ausnahmen
müssen im Einzelfall vereinbart werden.
- Falls die
vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt,
kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
- Honorarzahlungen
müssen immer unter der Angabe der Lieferschein-Nummer, Bildnummer
(Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden.
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C.
Gebühren, Kosten
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- Für alle
Bildlieferungen werden Bearbeitungskosten und Versandkosten berechnet,
die sich aus Art und Umfang des entsprechenden Aufwandes ergeben. Eine
Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit
der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs-
noch Eigentumsrechte.
- Mit der Lieferung
von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das
innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist
kostenfrei ist. Ab Rückgabedatum werden für nicht zur Verwendung
kommende Bilder Blockierungskosten in Höhe von € 1,00 pro Dia und Tag
fällig. Für zur Verwendung vorgesehene Bilder, die länger als 90 Tage
ab Lieferdatum bei Besteller verbleiben, werden zusätzlich zum
Nutzungshonorar ab dem 91. Tag bis zum Datum der Rückgabe ebenfalls die
entsprechenden Blockierungskosten erhoben.
- Für beschädigte
oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten:
€ 153,00 bei leichter Beschädigung, die eine weitere Verwendung
erlaubt, € 307,00 bei starker Beschädigung, die eine beschränkte
Weiterverwendung erlaubt. Bei Totalverlust gilt eine
Schadensersatzsumme von € 510,00 pro Bild als vereinbart, ohne daß die
Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese
Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten.
Dem Besteller bleibt es vorbehalten im Einzelfall einen etwaigen
geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche
sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen
für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate
werden nicht akzeptiert.
- Werden als verloren
gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach
Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel
der Schadensersatzgebühr.
- Mit Bezahlung eines
Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und
kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
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D.
Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
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- Alle Bildvorlagen
sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das
Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt
insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren
Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden
Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt
dem Verwender. Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen
Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung
sofort wieder zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte
gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang.
Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich
eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung
erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer
beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit
bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person
verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der
abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht
eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten
Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadensersatzansprüchen
freizuhalten. Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten
ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der
Gesamtveräußerung eines Unternehmens erfolgte (§34 Abs.3
Urheberrechtgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung
gemäß §34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
- Eine Entstellung
des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen,
Nachfotographieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist
nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Verstößen ist die Bildagentur berechtigt, das Fünffache des für
die Verwendung üblichen Honorars gemäß der Honorarempfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich
vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen und
Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur
Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig
und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
- Dia-Duplizierung
und Internegative, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke
des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Wird hiergegen
verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, einen Schadensersatzbetrag
von € 510,00 zu verlangen, wobei es ihr freisteht, im Einzelfall auch
einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist
verpflichtet, uns ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in
welchem Umfang er ohne unsere Genehmigung dupliziert hat oder sonstige
Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. Alle mit oder ohne
Genehmigung der Agentur angefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung
der Bildagentur auszuhändigen.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw.
Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des
Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende
Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei
Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten
gegenüber schadensersatzpflichtig.
- Die
Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur
mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
- Wir können keine
Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung
unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen
Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige
Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei
Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne
die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine
etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
- Die Weitergabe des
Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines
separaten Vertrages mit der Bildagentur.
- Wir behalten uns
die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme
eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein
sollte, nicht an.
- Der Besteller
haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der
Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben
werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von
der Bildagentur an einen Dritten versandt werden.
- Das Versandrisiko
für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr
vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße
oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten
diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die
Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers
vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von
Bildmasken und Beschriftungen betrachtet. Etwaige Verwaltungskosten
unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
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E.
Urheberrechte, Belegexemplar
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- Wir verlangen unter
Hinweis auf §12 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk,
und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum
jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem
Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie
Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der
Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an
welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so
haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100
% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller
Verwaltungskosten. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der
Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter
freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes
Honorar abgegolten werden.
- Soweit vorstehend
nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den
Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetztes.
- Von jeder
Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens zwei
vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
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F.
Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
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- Unsere Rechnungen
sind stets netto innerhalb der angegebenen Frist zahlbar.
- Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig,
ausschließlich Wolfratshausen.
- Auch bei
Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
- Sollte eine
Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
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Und
zum Schluß: Entschuldigen Sie, daß es so umfangreiche Regelungen sind. Aber
das Leben wird eben immer komplizierter.
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