Herzlich willkommen bei SRT-Bild und SRT-Partner

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Texte, für Bilder

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Texte

A. Allgemeines

  1. Mit dem Download hat der Abnehmer die Vertragsbedingungen akzeptiert und den Text erhalten.
  2. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch SRT-Partner. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen, Rechnungen, Abrechnungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
  4. Beiträge, die digital übermittelt wurden, insbesondere durch E-Mail oder in anderer Form der Datenfernübertragung, sind von allen Datenspeichern des Mediums zu löschen, sofern sie nicht mit Billigung von SRT-Partner für eine spätere Nutzung vorgehalten werden.
  5. Das Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Autor und SRT-Partner von eventuellen presse-, straf- und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen im In- und Ausland durch den Auftraggeber freigestellt werden.

B. Honorare, Zahlungsbedingungen

  1. Jede Nutzung der Texte ist honorarpflichtig. Alle Honorare verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren, soweit nicht bereits eine längere Geschäftsverbindung besteht. Die Honorare richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Abnehmer, legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten zugrunde.
  3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Grundlage für die Honorarberechnung sind die beim Angebot genannten Zeichen/Zeilen, auch bei gekürzt veröffentlichten Beiträgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Zusätzliche Nutzungen von Printbeiträgen im Internet oder von Internetbeiträgen im Printbereich werden extra nach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft freie Journalisten für den Bereich Wort vergütet. Honorarpflichtig ist auch die Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen/Datenbanken.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass Honorare für Nutzungen im Internet und in Archivsystemen/Datenbanken zeitabhängig berechnet werden. Für die zusätzliche Nutzung auf CD-ROM gilt ein Honoraraufschlag von 10 Prozent.
  7. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unserer Texte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
  8. Das Honorar ist sogleich nach Veröffentlichung fällig, spätestens vier Wochen nach der ausdrücklichen Annahmeerklärung. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

C. Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

  1. Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Beitrages in den Ausgaben des Mediums, für die er angenommen ist, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Beiträge werden stets begrenzt für bestimmte Nutzungsarten angeboten. Ein Global-Buy-Out von Rechten für sämtliche Nutzungsarten erfolgt nicht. Werden Online-Mediendiensten spezifische Nutzungsrechte eingeräumt, so gilt dies nicht gleichzeitig für die Verwertung in anderen Nutzungsarten (z. B. Printmedien, Rundfunk, CD-ROM) und umgekehrt.
  3. Das Angebot erfolgt - im Falle des Fehlens einer ausdrücklich anderen Vereinbarung - unter der Voraussetzung, dass sich das Medium inhaltlich in deutscher Sprache an Personen im deutschen Sprachraum wendet. Die faktische bzw. technische Möglichkeit, dass eigentlich nicht angesprochene, im Ausland ansässige Personen das Medium außerhalb Deutschlands nutzen, begründet keine weitergehende Nutzungsrechtseinräumung. Eine Nutzung in anderen Sprachfassungen (Übersetzungen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Soweit sich das Medium den Umständen nach an einen deutlich abgrenzbaren spezifischen Personenkreis wendet (z. B. im Wesentlichen an Radsportfans oder Kinder oder Rentner) oder Nutzerbeschränkungen vorsieht (z. B. Zugang nur per Passwort für registrierte Nutzer), so wird im Zweifel das Recht zur Nutzung begrenzt auf diesen Nutzerkreis eingeräumt.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, muss der Abnehmer mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung des Beitrages auch in anderen Medien auch mit gleichem Nutzerkreis rechnen.
  6. Ein Urhebervermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann.
  7. Der Beitrag darf nicht zum Vorhalten für unbestimmte zukünftige Veröffentlichungen oder für Eigeninformationszwecke durch ein Redaktionsarchiv in ein Datenbanksystem oder dergleichen (Fotocomposing etc.) eingespeichert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine solche Vereinbarung sieht auch Aufschläge auf das Honorar vor.
  8. Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen, Datenbanken und vergleichbaren nicht redaktionell gestalteten Systemen: Die Nutzung von Beiträgen in Archivsystemen wird gesondert vereinbart. Mindestens ist festzulegen:
    - Der Urhebervermerk wird auch in Archivsystemen und Datenbanken deutlich am Beitrag angebracht.
    - Der Abnehmer trägt beim Betrieb von Archivsystemen oder Datenbanken die alleinige rechtliche Verantwortung für den Daten- und Persönlichkeitsschutz und sonstige Rechte Dritter.
    Der Abnehmer stellt SRT-Partner und den Autor von allen diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei.
  9. Alle Beiträge dürfen nur redaktionell verwendet werden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Abnehmer ist dieser im Innenverhältnis allein etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

D. Belegexemplar

SRT-Partner hat bei jeder Veröffentlichung seines Beitrages Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und wann die Veröffentlichung erfolgt ist. Außerdem muss ihm je nach Verwendung ein Belegexemplar, eine digitale Kopie oder ein Ausdruck des veröffentlichten Beitrags zur Verfügung gestellt werden.

E. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SRT Partner oder der Wohnsitz des Autors.

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Texte, für Bilder

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Bildmaterial

A. Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch SRT Partner. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
  3. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.

B. Honorare

  1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
  2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, legen wir die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zugrunde.
  3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat SRT Partner über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen lassen.
  5. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
  6. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
  7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
  8. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

  1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller SRT Partner von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten. Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens erfolgte (§34 Abs.3 Urheberrechtgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß §34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
  2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotographieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen ist SRT Partner berechtigt, das Fünffache des für die Verwendung üblichen Honorars gemäß der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
  3. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Wird hiergegen verstoßen, so ist SRT Partner berechtigt, einen Schadensersatzbetrag von € 600,00 zu verlangen, wobei es ihr freisteht, im Einzelfall auch einen höheren Schaden geltend zu machen.
    Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
  4. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
  5. Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
  6. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit SRT Partner.
  7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

D. Urheberrechte, Belegexemplar

  1. Wir verlangen unter Hinweis auf §12 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat SRT Partner von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden.
  2. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetztes.
  3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

E. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Unsere Rechnungen sind stets innerhalb der angegebenen Frist zahlbar.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Wolfratshausen.
  3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
SRT-Bild & SRT-Partner, Loisach-Ufer 26, D-82515 Wolfratshausen, Tel. +49 8171 2337440, E-Mail: team@srt-text.de  |  Datenschutz